Seit fast einem Jahr ist die Datenschutzgrundverordnung in Kraft. Aktuell hat die baden-württembergische Datenschutzbehörde als erste Datenschutzbehörde in Deutschland eine Strafe von 20000 Euro gegen die Chat-Community knuddel.de ausgesprochen.
Da der Umgang mit den sensiblen Gesundheitsdaten der Patienten von den Zahnarztpraxen besondere Sorgfalt und Maßnahmen erfordert, um Datenschutzverstöße und damit Strafen zu vermeiden, richtet sich dieses Seminar an alle Praxisinhaber und Praxismitarbeiter, die die Bestimmungen der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in der Praxis umsetzen oder ihre bisherigen Maßnahmen überprüfen und aktualisieren wollen.
Ausführlich und detailliert wird auf die Auswirkungen des neuen Datenschutzrechtes speziell in der Zahnarztpraxis und deren Umsetzung eingegangen. Themen wie Datensicherheit, Viren und Trojaner, Datenvertraulichkeit, Hardwareanforderungen, Cyberkriminalität und verschlüsselte Datenübertragung werden dargestellt, immer unter Berücksichtigung der aktuellsten Informationen der Landesdatenschutzbehörde.
Sie erfahren, wie Sie mit Hilfe der von der Landeszahnärztekammer zusammengestellten, frei verfügbaren Informationen, Musterformularen und Musterverträgen Ihre Praxis so aufstellen, dass sie den Anforderungen des neuen Datenschutzrechtes entspricht.
Unter anderem informieren wir Sie konkret darüber, welcher Text auf Ihrer Praxishomepage stehen muss, wie Sie Ihre Patienten informieren und welche Verträge Sie mit Ihren Dienstleistern (Zahntechniker oder IT Firmen) abschließen müssen.
Mit den in dem Seminar vermittelten Informationen ist auch ein intern bestellter Datenschutzbeauftragter in der Lage, seine Aufgaben im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu erfüllen und man vermeidet damit die Bestellung eines kostspieligen externen Datenschutzbeauftragten.
Referent Dr. Hendrik Putze, Zahnarzt in eigener Praxis in Stuttgart:
Dr. Putze hat als Mitglied des Vorstandes der LZK BW und Referent für Praxisführung und Digitales der Bezirkszahnärztekammer Stuttgart die Informationen und Arbeitshilfen zu diesem Thema für die Landeszahnärztekammer maßgeblich mit entwickelt.
Im Gegensatz zu vielen Juristen und IT-Experten ist es sein Anliegen als Zahnarzt, den Praxen die praktische Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung juristisch korrekt und doch so einfach und praktikabel wie möglich näherzubringen. Er hat bis heute mehr als 1000 Zahnarztpraxen geschult und ist inzwischen auch in anderen Bundesländern ein gefragter Referent.
Ute Schneider
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